Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durc... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergleic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien (in der Folge Antragsteller) sind Töchter aus erster Ehe des am 30. 1. 2000 verstorbenen Wilhelm Theodor W*****. Dieser war in zweiter Ehe mit Edith W***** verehelicht. Mit Testament vom 31. 7. 1979 hatte er seine vorverstorbene Ehefrau Maria W***** und die beiden Antragstellerinnen zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit Schenkungsvertrag vom 17. 11. 1998 hat Wilhelm Theodor W***** die in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat eine seit 30. Jänner 1992 vollstreckbare Forderung von 500.000 S gegen ihren geschiedenen Ehegatten, der Erbe seiner am 27. November 1998 verstorbenen Mutter war, die ihrerseits "außerbücherliche" Eigentümerin der Liegenschaft EZ 229 GB ***** war; bücherlicher Eigentümer war noch ihr verstorbener Ehegatte. Der geschiedene Ehegatte der Klägerin verkaufte mit notariellem Erbschaftskaufvertag vom 13. August 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) die Erbschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende hat gegen den Ehegatten der Verpflichteten aufgrund rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils eine Forderung von 1,227.782 S sA. Die Betreibende hat die an die Verpflichtete erfolgte Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft angefochten, die Klage wurde gemäß § 20 AnfO im Grundbuch angemerkt. Das Erstgericht verhielt mit Urteil vom 28. März 2001 unter Annahme des Anfechtungstatbestands des § 13 AnfO die Verpflichtete dazu, die Exekution in die Li... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin teilte mit dem am 23. 5. 2001 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz gemäß § 9 Abs 1 AnfO ihre Absicht mit, den zwischen den Antragsgegnern über eine Liegenschaft der Erstantragsgegnerin am 22. 12. 2000 abgeschlossenen Schenkungsvertrag anfechten zu wollen. Die Geschenknehmer seien die Tochter und das Enkelkind der Erstantragsgegnerin (der Inhaberin des Unternehmens). Diese sei von der Antragstellerin auf Zahlung von 895.812,70 S aus einem Arb... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller teilte mit dem beim Erstgericht eingereichten Schriftsatz den Antragsgegnern gemäß § 9 Abs 1 AnfO seine Absicht mit, den zwischen der Erstantragsgegnerin und der Zweit- bzw Drittantragsgegnerin am 22.12.2000 über die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch***** geschlossenen Schenkungsvertrag sowie die darin verfügten Belastungs- und Veräußerungsverbote und Vorkaufsrechte binnen 6 Monaten nach Feststellung seiner (zu 34 Cga 52/99m der Arbeits- und Sozialg... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Klagsanmerkung beruht auf § 13c Abs 4 WEG. Sie wurde von der klagenden Partei beim Prozessgericht zur Sicherung der eingeklagten Beitragsforderungen erwirkt, soweit sie ab dem 1. 9. 1999 fällig geworden sind. Die gegenständliche Klagsanmerkung beruht auf Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG. Sie wurde von der klagenden Partei beim Prozessgericht zur Sicherung der eingeklagten Beitragsforderungen erwirkt, soweit sie ab dem 1. 9. 1999 fällig geworden sind... mehr lesen...
Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten Einheiten jeweils untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus bestehen noch drei weitere Mit- und Wohnungseigentümer (B-LNr 9, 39 und 40 des offenen Grundbuchs), die zusammen 325/2183 Antei... mehr lesen...
Norm: AnfO §20GBG §60GBG §61 B1GBG §65KO §43
Rechtssatz: Die Löschung der Anmerkung der Hypothekarklage kann auch vom Prozessgericht bewilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 170/00i Entscheidungstext OGH 29.06.2000 2 Ob 170/00i Veröff: SZ 73/108 5 Ob 161/01i Entscheidungstext OGH 10.07.2001 5 Ob 161/01i ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Hypothekarklage auf Zahlung von S 2,443.481 samt Anhang bei sonstiger Exekution hinsichtlich des Zweitbeklagten auch in die Liegenschaft EZ ***** GB ***** und hinsichtlich der Drittbeklagten in ihren Anteil B-LNR 54 ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** verband die klagende Partei den Antrag, diese Hypothekarklage ob der genannten, dem Zweit- und der Drittbeklagten gehörigen Liegenschaften anzumerken. Diesen Antrag bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Die inzwischen verstorbene Gerlinde H***** machte in ihrer am 28. 1. 1998 eingebrachten Klage Widerruf einer Liegenschaftsschenkung wegen groben Undanks gemäß § 948 ABGB geltend und begehrte den Ausspruch, dass der zwischen ihr und dem Beklagten am 22. 1. 1985 abgeschlossene Schenkungsvertrag auf den Todesfall betreffend die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** aufgehoben sei, der Beklagte nicht berechtigt sei, im Falle ihres Todes die Einverleibung des Eigentumsre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat gegen eine Miteigentümerin einer Liegenschaft einen Exekutionstitel über 705.469,84 S sA. Eine Fahrnisexekution blieb erfolglos. Die Schuldnerin räumte dem Beklagten (ihrem Sohn) mit Vereinbarung vom 26. 11. 1997 auf ihrem Liegenschaftsanteil ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein, das am 16. 12. 1997 verbüchert wurde. Mit der am 12. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage begehrt die Klägerin das Urteil, der beklagte Verbotsber... mehr lesen...
Norm: AnfO §20
Rechtssatz: § 20 Abs 1 AnfO trifft für die individuelle Zuständigkeit zur Bewilligung der Klageanmerkung eine Ausnahme von der allgemeinen grundbuchsverfahrensrechtlichen Kompetenz, indem ausschließlich das Prozeßgericht als zuständig erklärt wird und damit die prozeßrechtlichen Vorschriften, auch diejenigen über die Rechtsmittelzulässigkeit anzuwenden sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AnfO §9AnfO §20 §20 GBG
Rechtssatz: Die bloße Anfechtungsmitteilung im Sinne des § 9 AnfO kann im Grundbuch nicht angemerkt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 501/95 Entscheidungstext OGH 18.01.1995 7 Ob 501/95 7 Ob 260/01p Entscheidungstext OGH 14.11.2001 7 Ob 260/01p Beisatz: Auch nicht im Wege der Analogie. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AnfO §20KO §43 Abs3
Rechtssatz: Das dem Anfechtungsbegehren stattgebende Urteil wirkt infolge Anmerkung der Anfechtungsklage auch gegen den Erwerber der anfechtungsverfangenen Sache, selbst wenn dieser das Eigentum im Rang einer vor der Anmerkung der Anfechtungsklage im Grundbuch angemerkten Rangordnung erworben hat. Entscheidungstexte 1 Ob 617/93 Entscheidungstext OGH 17.11.... mehr lesen...
Norm: AnfO §20GBG §61 B1KO §43 Abs3KO §43 Abs4
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Anfechtungsklage gemäß § 20 AnfO handelt es sich um eine besondere Form der Streitanmerkung (siehe EvBl 1993/136). Entscheidungstexte 1 Ob 617/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 617/93 Veröff: SZ 66/149 = ÖBA 1994,480 6 Ob 263/01x Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AnfO §20KO §43
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Antrag einer Prozesspartei auf Löschung der Anmerkung der Anfechtungsklage ist nicht das Prozeßgericht, sondern das Grundbuchsgericht zuständig. Bei rechtskräftiger Stattgebung des Anfechtungsbegehrens darf die Anmerkung der Anfechtungsklage - außer bei Einwilligung durch den Anfechtungsberechtigten - nicht vor Durchsetzung, also Erfüllung des Anfechtungsanspruches gelöscht werden. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner auf § 2 Abs 2 Z 3 AnfO gestützten Klage verband der Kläger den Antrag, diese Klage gemäß § 20 Abs 1 AnfO auf den mit Wohnungseigentum verbundenen 66/7813 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ 389 Grundbuch M***** anzumerken; diesen Antrag bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 16. Jänner 1991. Mit Urteil vom 18.März 1991 erkannte das Erstgericht die Beklagte schuldig, die Exekutionsführung des Klägers zugunsten dessen vollstreckbaren Forderungen... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 8. Mai 1987 übertrugen Helmut und Maria E***** die nun versteigerte Liegenschaft ins Eigentum des Verpflichteten gegen gleichzeitige Eintragung eines Wohnungsrechtes (CLNR 3) und Belastungs- und Veräußerungsverbotes (CLNR 4) zu ihren Gunsten. Aufgrund zweier gegen Helmut und Maria E***** erwirkten Urteile und eines in einem Anfechtungsprozeß gegen den Verpflichteten und Helmut und Maria E***** ergangenen Urteiles, wonach der Verpflichtete und di... mehr lesen...
Norm: AnfO §20
Rechtssatz: Der Befriedigungsrang mehrerer Anfechtungsgläubiger untereinander aus der von ihrem Schuldner anfechtbar dem Anfechtungsgegner übertragenen Liegenschaft richtet sich nicht nach der Priorität der Anmerkung der Anfechtungsklagen, sondern nach der bücherlichen Rangordnung der
Begründung: der Befriedigungsrechte. Entscheidungstexte 3 Ob 118/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete erwarb auf Grund des Schenkungsvertrages vom 11. Dezember 1985 durch die Einverleibung zu TZ 6347/86 im Rang TZ 7032/85 das Eigentum an den mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteilen. Die zweitbetreibende Bank erhob am 3.Feber 1987 beim Landesgericht für ZRS Wien zu 25 Cg 23/87 die auf Duldung der Exekution zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen gegen die Geschenkgeberin gerichtete Klage und erwirkte zu TZ 694/1987 (B-LNR 220f) die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begründete ihr Klagebegehren, sie sei Eigentümerin der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke, der Beklagte sei schuldig, binnen 14 Tagen zu erklären, in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin hinsichtlich der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke und Liegenschaftsanteile einzuwilligen, im wesentlichen damit, daß sie mit dem Beklagten von 1973 bis 1987 verheiratet gewesen sei, wobei mit der Eheschließung zwischen den Streit... mehr lesen...
Begründung: Johann R***-B*** war Eigentümer von mit Wohnungseigentum an den Wohnungen 703 und 704 verbundenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 943 Grundbuch 01004 Innere Stadt mit dem Haus Renngasse 10 in 1010 Wien. Mit dem Kaufvertrag vom 18.Juli 1978 erwarb der beklagte Verein diese Liegenschaftsanteile. Sein Eigentum wurde zu TZ 7083/1979 im Grundbuch einverleibt. Der frühere Eigentümer starb am 23.Mai 1986. Zu seinem Nachlaß erklärten sich die geschiedene Ehefrau Ernestine R***... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 10.Juli 1985, GZ 11 Cg 251/85-2, verfügte das Landesgericht Salzburg als Prozeßgericht in der Rechtssache der Anfechtungsklägerin Bankhaus Carl S*** & Co. gegen die Beklagten Kommerzialrat Karl G*** und Andreas P*** wegen 843.656 S s. A. gemäß § 20 AnfO: "Zu der EZ 269 des Grundbuches Anif wurde die Anmerkung der Klage 11 Cg 251/85 des Landesgerichtes Salzburg wegen 843.656 S (samt stufenweise berechneter Zinsen und Kosten) hinsichtlich der And... mehr lesen...