Entscheidungen zu § 48 Abs. 7 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/23 2000/12/0127

Der Beschwerdeführer steht als Oberschulrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist seit 1. Oktober 1993 Leiter (Direktor) der Volksschule M., die im hier maßgebenden Zeitraum 8 Klassen umfasste. Mit Schreiben vom 8. September 1999 ersuchte der Beschwerdeführer die belangte Behörde, ihn im Schuljahr (SJ) 1999/2000 wegen erhöhter Verwaltungsaufgaben von der regelmäßigen Unterrichtserteilung freizustellen. Er begründete dies im Wesentlichen mit der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §48 Abs6 idF 1998/I/046;LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;
Rechtssatz: § 48 Abs. 7 LDG 1984 ermächtigt die Dienstbehörde von dem bei einer Durchschnittsbetrachtung bei Volksschulen einer kleineren Größenordnung (vier bis acht Klassen) für die Auslastung des Leiters für erforderlich gehaltenen Mischmodell dann abzuweichen, wenn die zu den Leiteraufgaben zu zählenden Verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §44;LDG 1984 §44a;LDG 1984 §44b;LDG 1984 §44c;LDG 1984 §44d;LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;
Rechtssatz: Eine Freistellung nach § 48 Abs. 7 LDG 1984 setzt - anders als die verschiedenen Fälle der Herabsetzung der Lehrverpflichtung (nach den §§ 44 - 44d leg. cit.) - nicht zwingend einen Antrag des betroffenen Schulleiters voraus. Dies hängt damit zusammen, dass mit einer solc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat - ausgehend von ihren Feststellungen - im Beschwerdefall zu Recht das Vorliegen eines aus der Wahrnehmung erhöhter Verwaltungsaufgaben resultierenden Mehraufwandes, der die Freistellung des Beschwerdeführers (des Leiters einer Volksschule) von seiner (in ihrem Ausmaß eingeschränkten) regelmäßigen Unterrichtserteilu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet des Wortlautes (arg.: anordnen) teilt der Verwaltungsgerichtshof auf Grund des Zusammenhanges mit der Sicherstellung der situationsangemessenen Reaktion auf eine besondere sich für den Leiter einer (kleineren) Volksschule ergebenden Situ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;VwRallg;
Rechtssatz: Freistellung im Sinn des § 48 Abs. 7 LDG 1984 bedeutet, dass ein solcher Leiter einer Volksschule (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) nur zur Gänze von der ihn an sich treffenden eingeschränkten Lehrverpflichtung befreit (entbunden, freigestellt) werden kann. Eine bloße (weitere) Verminde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

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