Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

135 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 135

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/11 93/12/0163

Der 1934 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe B (Oberamtsrat i. R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Seine letzte Dienststelle war die Magistratsabteilung V - Sozialamt - der Stadt Innsbruck. Eine längerdauernde Erkrankung des Beschwerdeführers veranlaßte die Dienstbehörde eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Im amtsärztlichen Zeugnis vom 15. Dezember 1992 stellte Dr. R fest, daß der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0163

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0163

Index: L24007 Gemeindebedienstete TirolL24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;GdBG Innsbruck 1970 §45 Abs3 lita;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 VwSlg 13343 A/1990 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0163

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0163

Index: L24007 Gemeindebedienstete TirolL24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §52;GdBG Innsbruck 1970 §45 Abs3 lita;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 VwSlg 13343 A/1990 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 93/12/0330

Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Verkehrsabteilung Außenstelle in XY. Am 30. Juli 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Landesgendarmeriekommando für Tirol, daß er sich unter den gegebenen Umständen gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehe Gendarmeriedienst zu verrichten und beantragte seine Versetzung in den Ruhestand. Der Kommandant der Verkehrsabteilu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 93/12/0330

Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Verkehrsabteilung Außenstelle in XY. Am 30. Juli 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Landesgendarmeriekommando für Tirol, daß er sich unter den gegebenen Umständen gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehe Gendarmeriedienst zu verrichten und beantragte seine Versetzung in den Ruhestand. Der Kommandant der Verkehrsabteilu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0330

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0330

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 92/12/0145

Der am 31. Mai 1949 geborene Beschwerdeführer stand als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit Erledigung vom 8. März 1982 erteilte der Landesschulrat für Steiermark dem Beschwerdeführer eine Ermahnung wegen seines dienstlichen Verhaltens gegenüber einem Schüler der Volksschule P, insbesondere in einem Schreiben vom 30. Jänner 1982 enthaltene standeswidrige Äußerungen im Mitteilungsheft dieses Schülers, das er einem anderen Schül... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0145

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §63;LDG 1984 §12 Abs1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §12 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand hängt von der Rechtskraft des Bescheides ab, mit der sie ausgesprochen wird. Der Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand wird unter dem Gesichtspunkt der Rechtskraft des Bescheides wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/28 92/12/0055

Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG) mit Wirksamkeit vom 31. Jänner 1992 in den Ruhestand versetzt. Der Bemessung des Ruhegenusses wurden die Bezüge der Verwendungsgruppe L 2a2, 17. Gehaltsstufe und eine ruhegenußfähige Dienstzeit von 35 Jahren zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/28 92/12/0055

Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG) mit Wirksamkeit vom 31. Jänner 1992 in den Ruhestand versetzt. Der Bemessung des Ruhegenusses wurden die Bezüge der Verwendungsgruppe L 2a2, 17. Gehaltsstufe und eine ruhegenußfähige Dienstzeit von 35 Jahren zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0301

Die Beschwerdeführerin stand als Professorin (L1) am Bundesrealgymnasium Wien nn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bund. Eine Reihe von Vorfällen in der Schule veranlaßten die Dienstbehörde, eine amtsärztliche Untersuchung der Beschwerdeführerin aufzutragen, die am 8. Juni 1990 zu einem amtsärztlichen Gutachten der Stadtphysika Dr. P führten, das auf Grund des psychiatrischen Gutachtens des Primarius Dr. H vom 30. Mai 1990 als Krankheiten der Beschwerdeführerin para... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0301

Die Beschwerdeführerin stand als Professorin (L1) am Bundesrealgymnasium Wien nn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bund. Eine Reihe von Vorfällen in der Schule veranlaßten die Dienstbehörde, eine amtsärztliche Untersuchung der Beschwerdeführerin aufzutragen, die am 8. Juni 1990 zu einem amtsärztlichen Gutachten der Stadtphysika Dr. P führten, das auf Grund des psychiatrischen Gutachtens des Primarius Dr. H vom 30. Mai 1990 als Krankheiten der Beschwerdeführerin para... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSlg 11280 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSlg 11280 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0301

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/19 92/12/0025

Die Beschwerdeführerin steht seit 1972 als Lehrerin für Werkerziehung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1991, zugestellt am 18. Dezember 1991, versetzte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 in den Ruhestand und verfügte die Zurechnung nach § 9 Abs. 1 des Pensionsgesetzes. Gleichzeitigig mit diesem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid langte folgen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/19 92/12/0025

Die Beschwerdeführerin steht seit 1972 als Lehrerin für Werkerziehung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1991, zugestellt am 18. Dezember 1991, versetzte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 in den Ruhestand und verfügte die Zurechnung nach § 9 Abs. 1 des Pensionsgesetzes. Gleichzeitigig mit diesem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid langte folgen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 92/12/0025

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Erledigung mit der Anrede "Sehr geehrte Frau ..." und abschließenden freundlichen Grüßen ist auf Grund ihrer äußeren Form nicht als Bescheid, sondern als eine Mitteilung von Tatsachen bzw (hier) als Rechtsbelehrung zu werten. Schlag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 92/12/0025

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Erledigung mit der Anrede "Sehr geehrte Frau ..." und abschließenden freundlichen Grüßen ist auf Grund ihrer äußeren Form nicht als Bescheid, sondern als eine Mitteilung von Tatsachen bzw (hier) als Rechtsbelehrung zu werten. Schlag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/25 91/09/0023

Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/25 91/09/0023

Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1991

RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0023

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §36;
Rechtssatz: Berechtigte Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Landeslehrers bestehen dann, wenn die Dienstbehörde kein klares Bild darüber gewinnen kann, ob Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit des Landeslehrers gegeben ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1991

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