Im Jahr 1990 erfolgte auf einer im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden und bewertungsrechtlich als bebautes Grundstück beurteilten Liegenschaft der Abbruch des darauf befindlichen Gebäudekomplexes zwecks Errichtung eines Neubaues. Zum Stichtag 1. Jänner 1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Feststellung des Einheitswertes, Artfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 2 Bewertungsgesetz, für die wirtschaftliche Einheit Betriebsgrundstück, bewertet als unbebautes Grundstück ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs9;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß für eine Qualifikation eines Grundstückes als ein zum Feststellungsstichtag im Zustand der Bebauung befindliches "das Vorhandensein benützungsfertiger Gebäude oder Gebäudeteile vorausgesetzt" werde. Die in § 53 Abs 9 BewG ersterwähnten, auf einem Grundstück befindlichen benützungsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile können nicht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 88/15/0176 1 Stammrechtssatz Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem, ab der Erreichung eines bestimmten Baufortschrittes, zu einem Grundstück ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, die Eigentümer der Liegenschaft Ort A, B-Platz c, sind, haben das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude im Jahre 1986 abbrechen lassen, um auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten. Wegen des geplanten Neubaues erfolgte kein Totalabbruch, sondern es wurde die Baugrube nicht aufgefüllt und Teile des Kellergeschosses und des Fundamentes des alten Gebäudes wurden stehengelassen. Mit Bescheid vom 21. Jänner 1987 setzte das Finanzamt für M für die gena... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/15/0001
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 411;
Rechtssatz: Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem,... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs9 idF 1972/447; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 239;
Rechtssatz: Auch wenn die erteilte Baubewilligung infolge Zeitablaufes ihre Wirksamkeit verliert, kann dies nichts daran ändern, daß bei der Feststellung des Einheitswertes des Grundstückes, das sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befindet, gemäß § 53 Abs 9 BewG vorzugehen is... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §52 Abs2;BewG 1955 §53 Abs9;
Rechtssatz: Hat die Behörde bei der Wertableitung aus Vergleichspreisen im Falle der Bewertung einer Liegenschaft, die in einer Naturschutzzone (hier am oder in der Nähe des Attersees) liegt, die vom Eigentümer der zu bewertenden Liegenschaft aufgezeigten Besonderheiten (darunter auch die Eignung zu einer Bauführung) sowohl d... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §52 Abs2;BewG 1955 §53 Abs9;
Rechtssatz: Vergleichspreise für Grundstücke, die mit der im vorliegenden Fall zu bewertenden Liegenschaft die Lage in einer Naturschutzzone (hier am oder in der Nähe des Attersees) gemeinsam haben, und bei denen die Unterschiede hinsichtlich der übrigen preisbestimmenden Merkmale bei der Schätzung berücksichtigt werden, sind... mehr lesen...
Mit Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid auf den 1. 1. 1973 vom 11. Februar 1974 setzte das Lagefinanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien den Einheitswert für den Grundbesitz in Wien nn., X-Gasse 12 mit S 309.000,-- fest und sprach aus, daß es sich bei dieser wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens um ein Mietwohngrundstück handle, das den Beschwerdeführern zu je einem Drittel zugerechnet werde. Bei der Einheitswertberechnung ging das Finanzamt von einer Gesamtfläche lau... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgRallgBewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0288/69 E 4. Februar 1971 VwSlg 4180 F/1971 RS 2 Stammrechtssatz Wird über Antrag der Bewertung eines bebauten Grundstückes gemäß § 53 Abs 9 BewG 1955 der gemeine Wert (§ 10 BewG 1955) zugrunde gelegt, so sind von diesem gemeinen Wert weitere Abs... mehr lesen...