RS Vwgh 1988/3/14 86/15/0099

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §52 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs9;

Rechtssatz

Vergleichspreise für Grundstücke, die mit der im vorliegenden Fall zu bewertenden Liegenschaft die Lage in einer Naturschutzzone (hier am oder in der Nähe des Attersees) gemeinsam haben, und bei denen die Unterschiede hinsichtlich der übrigen preisbestimmenden Merkmale bei der Schätzung berücksichtigt werden, sind für eine Wertableitung aus Vergleichspreisen dem Grunde nach geeignet (Hinweis E 7.10.1985, 84/15/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150099.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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