Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit dem an die Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 29. April 1987 stellte das Finanzamt den Einheitswert zum 1. Jänner 1987 für eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens fest. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, Erhebungen des Finanzamtes hätten ergeben, daß die Gebäudeteile links und rechts der Einfahrt Kainreith 22 ("Wohngebäude I bis III") nic... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundflächen ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem nicht verpachteten Gebäude und dem verpachteten Betrieb unterbrochen (Hinweis E 27.11.1969, 669/68). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §32 Abs4;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §46 Abs5;
Rechtssatz: Wohngebäude bzw Wohngebäudeteile gehören nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie dem Betriebsinhaber, seinen Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Woh... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Wenn nach den gegebenen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, daß dauernd leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile in absehbarer Zeit anderen als landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen we... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb verpachtet, werden dabei aber Teile des Gebäudes zurückbehalten, so besteht keine bewertungsrechtlich relevante Verbindung zwischen diesen Gebäudeteilen und dem Betrieb. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Leerstehen einzelner Räumlichkeiten eines landwirtschaftlichen Anwesens bewirkt für sich allein noch nicht, daß diese nicht mehr der wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens angehören. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Betriebsverpachtung ist der Pächter als Betriebsinhaber anzusehen und nicht der Eigentümer. Daher dient ein Gebäude, das vom Eigentümer des Betriebes, der nicht zugleich Betriebsinhaber ist, bewohnt wird, nicht einem landwirtschaftlichen, sondern einem betriebsfremd... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Bei jenen Grundflächen, die sich die Eigentümer zurückbehalten haben, die also nicht dem Betriebspächter zur Nutzung überlassen sind, darf die AbgBeh davon ausgehen, daß sie nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Derartiges trifft ... mehr lesen...