Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HBLVA) für Textilindustrie und Datenverarbeitung in W. Mit Ablauf des 30. November 2003 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 207n Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) 1979 i.V.m. § 22g Abs. 4a Z. 1 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in den Ruhestand versetzt. Am 18. Dezember 2003 stellte der Beschwerdeführer de... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §58 Abs1 Z6 idF 1977/662;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;
Rechtssatz: Gemäß § 59 Abs. 1 GehG gebührt u.a. Lehrern, die mit den im § 58 Abs. 1 GehG angeführten Funktionen betraut sind, für die Dauer dieser Verwendung eine Dienstzulage. Angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer ausdrücklich behauptete, er sei mit den Agenden eines Abteilungsvorstandes betraut word... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: ABGB §863;BLVG 1965 §3 Abs5 idF 1994/665;GehG 1956 §58 Abs1 Z6 idF 1977/662;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0335 E 19. März 2003 RS 2
(hier zusätzlich: Träfe die Behauptung des Beschwerdeführers zu,
dass er mit Tätigkeiten betraut worden wäre, wie sie für einen
Abteilungsvorstand iS des § 58 Abs. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Bundeshandelsakademie (HAK), der Bundeshandelsschule (HAS) und der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe (FSW) in Gmünd. Für diese Schulleitertätigkeit werden ihm jeweils Dienstzulagen der Dienstzulagengruppe I und II gewährt. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden, von der belangten Behörde erstellten "Informationen zur Schule" ergibt sich Folgendes: In ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs1 idF 1983/656;GehG 1956 §57 Abs6;GehG 1956 §58 Abs1 Z17;GehG 1956 §58 Abs1 Z18;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;SchulleiterzulagenV §2 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde ausführt, die Gewährung einer zusätzlichen Leiterzulage würde dem System der Leiterzulagen im GehG 1956 (Einteilung in klassenabhängige Dienstzulagengruppen, Möglichkeit der weiteren ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den mit dieser vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrerin i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe L 2a 2 zum Bund; bis zu ihrer Ruhestandsversetzung war die Beschwerdeführerin als "lebende Subvention" der Handelsakademie und Handelsschule der Marktgemeinde S, Burgenland, zur Dienstleistung zugewiesen. Sie unterrichtete dort Biologie, Ökolog... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §57 Abs1;GehG 1956 §58 Abs1;GehG 1956 §59 Abs4;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die bestehenden Regelungen über die Dienstzulage, insbesondere auch nicht gegen § 59 GehG, der von seinem Wortlaut her eine klare und unmißverständliche Aussage über die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Direktorin der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Daneben leitet sie die Expositur dieser Hauptanstalt in P und die dislozierten Klassen in I. Mit Bescheid des Landesschulrates für Tirol vom 19. Februar 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführerin als Direktorin gemäß § 57 Abs. 1, 2 und 6 des Gehaltsgesetzes 1956 im Zusammenhalt mit § 4 Z. 8 der Schulleiter-Zulag... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs1;GehG 1956 §58 Abs1;GehG 1956 §59 Abs1;SchulleiterzulagenV §4 Z8 idF 1977/503;
Rechtssatz: Daß im Falle der Bestellung eines pädagogischen Leiters einer Expositur dadurch die Dienstzulage des Leiters der Unterrichtsanstalt (Stammschule) herabgesetzt, insbesondere durch Nichtberücksichtigung der Klassenzahl - unter Berücksichtigung der besonderen Einrichtungen dies... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in X als Fachvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 8. April 1988 begehrte die Beschwerdeführerin die Neubemessung ihrer Dienstzulage als Fachvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 13. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführerin als Fachvorstand an der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Technischen Bundeslehranstalt X als Abteilungsvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 8. Juni 1988 begehrte der Beschwerdeführer die Neubemessung seiner Dienstzulage als Abteilungsvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 22. Dezember 1988 fest, daß dem Beschwerdeführer als Abteilungsvorstand an der g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe X als Fachvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 22. März 1988 begehrte die Beschwerdeführerin die Neubemessung ihrer Dienstzulage als Fachvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 13. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführerin als Fachvorstand an der ge... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs5;GehG 1956 §57;GehG 1956 §58 Abs1;GehG 1956 §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 89/12/0003 5
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Da kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen Leitern von Unterrichtsanstalten nach § 57 GehG im Verhältnis zu den in § 58 Abs 1 GehG angeführten Bediensteten (Stellvertreter von Leitern, Abteilungsvor... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/12/0006 bis 89/12/0009, 89/12/0022, 89/12/0023, 89/12/0087; Rechtssatz: Da kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen Leitern von Unterrichtsanstalten nach § 57 GehG im Verhältnis zu den in § 58 Abs 1 GehG angeführten Bediensteten (Stellvertreter von Leitern, Abteilungsvorstände, Fachvorstände bzw zwischen Funktionsträgern an Universitätsinstituten und höheren Lehranstalten bzw Schülerheimen von höheren Lehranstalten) erken... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs5;GehG 1956 §58 Abs1;GehG 1956 §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0003 E VS 27. September 1990 VwSlg 13270 A/1990 RS 5 Stammrechtssatz Da kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen Leitern von Unterrichtsanstalten nach § 57 GehG im Verhältnis zu den in § 58 Abs 1 GehG angeführten Bediensteten (Stellvertreter von Leitern, Abteilungsvorständ... mehr lesen...