Index: DE-63 Beamtendienstrecht Deutschland10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BeamtenG Bayern 1998 Art88b;GehG 1956 §12 Abs2f Z1;GehG 1956 §20c Abs2a;GehG 1956 §20c;JubiläumszuwendungsV Beamte Richter Bayern 2005;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus § 20c GehG 1956 kann nicht abgeleitet werden, dass die Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1989 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines Universitätsassistenten an der Universität Salzburg ernannt. Er war in der Zeit vom 1. Jänner 1978 bis 31. Oktober 1979 und vom 1. Oktober 1980 bis zum 31. Jänner 1989 am Institut für Deutsche Philologie der Universität München bis 31. Jänner 1983 als "Verwalter der Dienstgeschäfte eines wissenschaftlichen Assistenten", seit 1. Februar 1983 als "Akademischer Rat auf Zeit... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: DienstrechtsNov 2001 Universitäten;GehG 1956 §113 Abs10 idF 2001/I/087;GehG 1956 §20c idF 2002/I/087;
Rechtssatz: § 113 Abs. 10 GehG 1956 entfaltet für die Frage der Zeiten nach § 20c GehG 1956 keine Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004120150.X01 Im RIS seit 19.05.2005... mehr lesen...
Der am 26. Jänner 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Hofrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Arbeitsmarktservice Burgenland, wo er zuletzt als Landesgeschäftsführer tätig war. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30. April 2002 gemäß § 15 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), in den Ruhestand versetzt. Der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers ist der 11. Februar 1966... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §20c Abs2;GehG 1956 §20c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0132 E 24. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Aus § 20c GG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 leg. cit. ergibt sich eindeutig, dass nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages (zur Gänze) berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit im Sinne der Regelung der Jubil... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer (VerwGr L 2a2) in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit Ablauf des 31. August 2000 erfolgten Ruhestandsversetzung als Lehrer und Werkstättenleiter an einer HTL in Villach tätig. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2000 wies der Landesschulrat für Kärnten (LSR) einen Antrag des Beschwerdeführers vom 1. August 2000 um Gewährung der Jubiläumszuwendung gemäß § 20c Abs. 3 des Gehalt... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §20c Abs2;GehG 1956 §20c;
Rechtssatz: Aus § 20c GG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 leg. cit. ergibt sich eindeutig, dass nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages (zur Gänze) berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit im Sinne der Regelung der Jubiläumszuwendung zählen. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1994 als Rechnungsfachoberinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau (im folgenden: Krems). Als Beamter des Dienststandes war der Beschwerdeführer in der städtischen Finanzverwaltung höherwertig verwendet worden (Verwendungsgruppe B); er war außerdem Obmann der Personalvertretung für die Hoheitsverwaltung und Obmann-Stellvertreter des Zentralausschusses der Personalvertretung. Für sein... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §53;GdBDO NÖ 1976 §59;GehG 1956 §20c impl;PG 1965 §5 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der in einem Berufungsbescheid erledigte Ausspruch über die Ruhegenußbemessung einerseits und über die Bemessung der Jubiläumsbelohnung andererseits ist inhaltlich trennbar. ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Senatsrätin im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz; sie befindet sich seit 1960 in einem Dienstverhältnis zur genannten Gebietskörperschaft, leistete aber seit 1970 wegen verschiedener politischer Tätigkeiten bzw. Funktionen (von 1970 bis 1983 vorerst als Mitglied des Bundesrates, dann als Mitglied des Nationalrates beurlaubt, von 1984 bis 1987 für die letztgenannte Funktion außer Dienst gestellt) keinen... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §31m;GehG 1956 §20c impl;
Rechtssatz: Bei einem Beamten, der seit siebzehn Jahren keine Dienstleistungen im Rahmen seines öffentlichen Dienstverhältnisses erbracht hat, kann unabhängig davon, ob diese Zeit zur Dienstzeit zu zählen ist oder nicht, nicht von der Erbringung treuer Dienste für seinen Dienstgeber gesprochen werden. Dara... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel "Ministerialrat" mit Ablauf des 31. Juli 1986 in den Ruhestand versetzt. Mit Ansuchen vom 29. Juni 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Jubiläumszuwendung gemäß § 20c des Gehaltsgesetzes 1956 in Verbindung mit Art. III Abs. 4 der 20. Gehaltsgesetz-Novelle. Dieses Ansuchen wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c idF 1970/245;GehGNov 20te Art3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Rechtsvorschrift " sinngemäß " anwenden bedeutet, daß die auf einen anderen Tatbestand zugeschnittene Vorschrift auf den Tatbestand, auf den sie sinngemäß angewendet werden soll, nicht unmittelbar, sondern nur nach einer entsprechenden, vom Gesetzesanwender vorzunehmenden Anp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c idF 1970/245;GehGNov 20te Art3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Verpflichtung zur sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen des § 12 Abs 2 GehG und des Art 2 der 19 GehGNov gem Art 3 Abs 4 der 20ten GehGNov folgt lediglich, daß die an sich bloß für die Bestimmung des Vorrückungsstichtages vorgesehene Regelung unter den genannten Vorausset... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c;
Rechtssatz: Bei einem karenzierten Beamten, der seit über 20 Jahren keine Dienstleistungen im Rahmen seines öff-rechtl Dienstverhältnisses erbracht hat, kann unabhängig davon, ob die Zeit zur Dienstzeit zu zählen ist oder nicht, nicht von der Erbringung "treuer Dienste" gesprochen werden. Daran ändert auch die Überlegung nichts, dass es sich beim Arbeitgeber des Bea... mehr lesen...