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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20c;Rechtssatz
Bei einem karenzierten Beamten, der seit über 20 Jahren keine Dienstleistungen im Rahmen seines öff-rechtl Dienstverhältnisses erbracht hat, kann unabhängig davon, ob die Zeit zur Dienstzeit zu zählen ist oder nicht, nicht von der Erbringung "treuer Dienste" gesprochen werden. Daran ändert auch die Überlegung nichts, dass es sich beim Arbeitgeber des Beamten um eine im Eigentum d. öff. Hand stehende Gesellschaft gehandelt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120182.X01Im RIS seit
27.02.2007