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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs2;Rechtssatz
Aus § 20c GG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 leg. cit. ergibt sich eindeutig, dass nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages (zur Gänze) berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit im Sinne der Regelung der Jubiläumszuwendung zählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120132.X02Im RIS seit
08.07.2002