RS Vwgh 2002/4/24 2001/12/0132

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs2;
GehG 1956 §20c Abs2;
GehG 1956 §20c;

Rechtssatz

Aus § 20c GG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 leg. cit. ergibt sich eindeutig, dass nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages (zur Gänze) berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit im Sinne der Regelung der Jubiläumszuwendung zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120132.X02

Im RIS seit

08.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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