Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (E2b) in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30.04.2024 in den Ruhestand versetzt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (E2b) in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30.04.2024 in den Ru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.01.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt bereits in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stehender Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seines Rechtsvertreters die Zuerkennung einer Urlaubsersatzleistung nach § 13e GehG aufgrund von zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Dienststand nicht konsumierten Erholungsurlaubes. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 29.05.2019 begehrte der Beschwerdeführer Folgendes: „Antrag dass die belangte Behörde zu folgender Leistung verpflichtet werde: A) 1) Die belangte Behörde ist innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen 4 Wochen schuldig, dem Einschreiter für angeordnete aber nicht ausbezahlte Mehrdienstleistungen für den Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2018 den Betrag von € 21.117,63 zzgl. Nachzahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin XXXX (in der Folge auch „BF) war vom 05.09.2013 bis 27.06.2014 sowie vom 01.09.2014 bis 31.05.2015 im Krankenstand (siehe VWA ./1). Daran anschließend wurde die BF in den Ruhestand versetzt. I.2. Aufgrund des Ansuchens der BF vom 07.09.2016 wurde ihr mit Mandatsbescheid des Stadtschulrates für Wien nunmehr die Bildungsdirektion der Stadt Wien (in der Folge auch „belangte Behörde“ oder „bB“) vom 20.09.20... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.09.2019 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass ihm gemäß § 13e Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) eine Urlaubsersatzleistung in Höhe von ? 11.794,56 zustehe. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 17.10.2017 durchgehend im Krankenstand befinde, weshalb der Verbrauch des Erholungsurlaubes bis Mai 2019 nicht möglich gewesen sei. Gemäß § 69 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) sei daher der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.11.2017 brachte der Beschwerdeführer durch seine Rechtsvertretung einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung, dass sein Urlaub aus dem Jahre 2016 im Ausmaß von XXXX Stunden nicht verfallen sei und ihm für das Jahr 2016 ein Urlaubsersatzanspruch von 160 Stunden gebühre, bei der belangten Behörde ein. Begründend wurde dabei ausgeführt, dass er seinen Erholungsurlaub für das Jahr 2016 nicht verbrauchen habe können, weil er sich ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte am 01.10.2018 (ergänzt mit Schreiben vom 07.11.2018) seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 236d BDG 1979 mit 01.05.2019. Mit Schreiben vom 07.11.2018 informierte der Landesschulrat für XXXX den Beschwerdeführer, dass er eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von mindestens 42 Jahren aufweist, weshalb er seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats April 2019 bewirkt hat. Mit Schreiben vom 02.05.2019 inf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit E-Mail vom 06.06.2017 teilte der Beschwerdeführer der Leiterin der Abteilung Personal und Personalentwicklung mit, aufgrund eines schweren Unfalls im Krankenstand zu sein. Zudem verwies er auf seinem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Resturlaub von 435,5 Stunden und ersuchte um finanziellen Ausgleich, da er den Resturlaub kaum konsumieren könne. Am 12.06.2017 ersuchte der Beschwerdeführer um rasche Rückmeldung auf seine E-Mail vom 06.06.2017. Die... mehr lesen...