Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 30. März 2006 kam es zu einem Vorfall (Aktenbearbeitung unter der User-ID der Beschwerdeführerin durch einen anderen Beamten), welcher seitens der Beschwerdeführerin als Mobbing empfunden wurde. Da sich die Beschwerdeführerin in der Folge ab 27. April 2006 im "Krankenstand" befand, wurde über Veranlassung der belangten Behörde am 25. Juli 2006 eine amtsärztliche Untersuchung der Beschw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0054 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insolange ein Beamter seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 51 Abs. 2 erster Satz BDG 1979 durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines privat beigezogenen Arztes nachkommt, darf er grundsätzlich so lange auf ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0054 E 15. Oktober 2003 RS 2
(Hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Mitteilung einer entgegenstehenden medizinischen Beurteilung bewirkt zwar, dass der Beamte nicht mehr auf die Richtigkeit der von ihm vorgelegten ärztlichen Bestätigung vertrauen d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 51 Abs. 2 BDG 1979 in Verbindung mit § 12c Abs. 1 Z. 2 GehG festgestellt, dass dem Beschwerdeführer auf Grund einer ungerechtfertigten Abwesenheit die Bezüge für die Zeiträume vom 28. bis 29. September und vom 9. bis 29. Oktober 2004 infolge ihres Entfalles nicht zustünden. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründend führt der Beschwerdeführer aus, die R... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Die Mitteilung einer entgegenstehenden medizinischen Beurteilung bewirkt zwar, dass der Beamte nicht mehr auf die Richtigkeit der von ihm vorgelegten ärztlichen Bestätigung vertrauen darf. Sie enthebt die belangte Behörde aber nicht von der Prüfung der Rechtsfrage, ob ein ausreichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: P) steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heeresunteroffiziersakademie. Auf Grund wiederholter "Krankenstände" wurde der Beschwerdeführer am 22. März 2001 einer Dienstfähigkeitsuntersuchung im Heeresspital in Wien zugewiesen, auf Grund derer die belangte Behörde zum Ergebnis gelangte, er sei nicht dienstfähig. Auf der Rückreise von dieser Dienstfähigkeitsuntersuchun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Der Auffassung, ein "ausreichender Entschuldigungsgrund" für das Fernbleiben vom Dienst im Verständnis des § 12c Abs. 1 Z. 2 GehG 1956 liege lediglich bei einer Erkrankung vor, an welcher den Beamten kein (Mit-)Verschulden treffe, kann nicht gefolgt werden. Gegen die enge Auslegung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Insolange ein Beamter seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 51 Abs. 2 erster Satz BDG 1979 durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines privat beigezogenen Arztes nachkommt, darf er grundsätzlich so lange auf diese ärztliche Bestätigung vertrauen und von einer gerechtfertigten Diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass ein "ausreichender Entschuldigungsgrund" im Verständnis des § 12c Abs. 1 Z. 2 GehG 1956 auch dann vorliegt, wenn ein Beamter auf Grund eines psychischen Leidenszustandes nicht in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Dem steht auch nicht... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Gemäß § 51 Abs. 2 letzter Satz BDG 1979 ist eine Abwesenheit vom Dienst nicht als gerechtfertigt anzusehen, wenn sich der Beamte einer zumutbaren Krankenbehandlung entzieht. Von einem "Entziehen" im Verständnis dieser Gesetzesbestimmung kann aber nur dann gesprochen werden, wenn der... mehr lesen...
Am 24. Juli 2002 wurden die Bezüge des Beschwerdeführers mit Wirkung vom 19. Juli 2002 (faktisch) eingestellt, weil die Dienstbehörde die Auffassung vertrat, im Falle des Beschwerdeführers lägen die Gründe: des § 12c Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (im Folgenden: GehG), vor. Der Beschwerdeführer beantragte am 9. August 2002 die "bescheidmäßige Absprache" über die Einstellung der Bezüge. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Febru... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12c Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der in § 12c Abs. 1 Z. 2 GehG 1956 angeordnete Entfall der Bezüge tritt kraft Gesetzes und nicht etwa infolge einer rechtsgestaltenden Wirkung eines darauf gerichteten Bescheides ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003120006.A01 Im RIS seit 19.08.2003 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;B-VG Art137;GehG 1956 §12c Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung des Entfalles von Bezügen gemäß § 12c Abs. 1 GehG 1956 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund eines Antrages des ... mehr lesen...