Norm: ABGB §270ABGb §1425
Rechtssatz: Zumal eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB kein Selbstzweck ist, muss jedenfalls dann, wenn der unbekannte oder abwesende Gläubiger bereits einen Abwesenheitskurator mit entsprechendem Befugniskreis hat, der Hinterlegung ein Anbieten der Zahlung an diesen vorangehen. Nur wenn dieser die Zahlung zurückweist, steht dem Schuldner frei, deshalb die Hinterlegung nach § 1425 ABGB zu beantragen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §270ABGB §1425
Rechtssatz: Der Schuldner eines unbekannten oder abwesenden Gläubigers muss zwecks Erfüllung seiner Verbindlichkeit nicht zuerst eine Kuratorbestellung nach § 270 ABGB beantragen, sondern kann sogleich nach § 1425 ABGB hinterlegen. Lediglich zwecks Verständigung des Gläubigers ist für diesen im Erlagsverfahren ein Zustellkurator zu bestellen. Entscheidungstexte 44 R 5... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Wacha D*****, wegen Bestellung eines Abwesenheitskurators, über den Antrag des Bezirksgerichts Linz auf Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits mit dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Beschluss gefasst:
Spruch: Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Günther R*****, vertreten durch Dr. Gerhard Koller, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Islamische Religionsgemeinde *****, wegen Bestellung eines Kurators, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Johanna S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST ***** (EZ ***** GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Die im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümerin Johanna S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Die niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde ersuchte das Erstgericht unter Berufung auf § 11 AVG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators für Josef S*****. Bei der Behörde sei der Antrag eingebracht worden, hinsichtlich des GST .74 (EZ 409 GB *****) ein Flurbereinigungsübereinkommen zu beurkunden. Der im Grundbuch auf der Grundlage einer Einantwortungsurkunde vom 27. 7. 1885 (!) einverleibte Miteigentümer Josef S***** sei jedoch „unbekannt". Das Erstgericht wies... mehr lesen...
Norm: ABGB §270 ÜbsABGB §270 Info
Rechtssatz: A Rechtssätze zu der durch Art I Z 49 KindG aufgehobenen Fassung von § 270 ABGB B § 270 ABGB idF SWRÄG 2006 Informationen zu § 270 ABGB Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 - SWRÄG 2006 wurde § 276 ABGB samt Überschrift zu § 270 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102483 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Im Jahre 1974 kaufte der Vater des minderjährigen Klägers Horst M die Stute Sevilla um den Betrag von 55 000 S und im Sommer 1978 den Hengst Waldemar um 100 000 S. Etwa einen Monat nach dem Kauf des Hengstes gab der Vater des Klägers beim Landespferdezuchtverband Kärnten an, daß der Hengst an den Kläger verkauft worden sei. Die Pferde sind auf dem Landwirtschaftsbesitz der Eltern des Klägers untergebracht, Horst M kommt für die Fütterungskosten der Pferde auf. Die Pferde müssen ständi... mehr lesen...
Norm: ABGB §270 AABGB §282 AABGB §1325 E1
Rechtssatz: Das Schmerzengeld kann auch von einem für den schwer verletzten Geschädigten bestellten Kurator beziffert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 53/62 Entscheidungstext OGH 09.03.1962 2 Ob 53/62 Veröff: RZ 1962,138 = JBl 1962,560 2 Ob 45/63 Entscheidungstext OGH 14.02.196... mehr lesen...
Norm: ABGB §269ABGB §270 AEntmO §8
Rechtssatz: Die Bestellung eines Kurators für eine geisteskranke Person außerhalb eines Entmündigungsverfahren zur Genehmigung einer Wohnungsüberlassung ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 530/56 Entscheidungstext OGH 31.10.1956 3 Ob 530/56 Schlagworte § 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §270 AABGB §269EntmO §8
Rechtssatz: Die Bestellung eines Kurators für eine geisteskranke Person außerhalb eines Entmündigungsverfahrens zur Genehmigung einer Wohnungsüberlassung ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 530/56 Entscheidungstext OGH 31.01.1956 3 Ob 530/56 Schlagworte § 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49... mehr lesen...
Norm: ABGB §270 AABGB §274ZPO §8ZPO §116 II
Rechtssatz: Kuratorbestellung; Voraussetzungen hiezu. Entscheidungstexte 1 Ob 584/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 1 Ob 584/55 6 Ob 109/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 6 Ob 109/75 Auch; Beisatz: Fideikommissarische Substitution. (T1) Veröff: SZ 48/98 = NZ 1977,120... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 AABGB §210ABGB §270 A
Rechtssatz: Die Bestellung eines Vormundes vor der Todeserklärung des Kindesvaters nach § 176 ABGB ist an die Berufungsgründe der §§ 196 ff ABGB nicht gebunden. Durch die nach der Todeserklärung erfolgte Bestellung der Kindesmutter zur Vormünderin verliert die vorausgegangene Bestellung eines anderen Vormundes nicht ihre Wirksamkeit; diese schließt vielmehr aus, daß im Verlassenschaftsverfahren für das Kind... mehr lesen...
Die Republik Österreich (Österreichische Bundesbahnen) hat als öffentliche Verwalterin namens der Gemeinnützigen Baugesellschaft X m. b. H. den Beklagten die von ihnen gemietete Wohnung aufgekundigt. Die Beklagten haben in ihren dagegen erhobenen Einwendungen unter anderem den Mangel der Aktivlegitimation der klagenden Partei mit der Begründung: behauptet, daß der öffentliche Verwalter nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 26. Juli 1946, BGBl. Nr. 157, nur im eigenen Namen kundi... mehr lesen...
Am 21. August 1945 schloß O. D. mit der minderjährigen R. D. einen Vertrag, in dem er die genannte Minderjährige an Kindes Statt annahm. Dieser Vertrag wurde vormundschaftsbehördlich genehmigt. Der Wahlvater ist Österreicher, das Kind reichsdeutsche Staatsbürgerin. Mit Beschluß vom 6. Oktober 1948, 12 P 157/48-112, der in Rechtskraft erwachsen ist, wurde dem Wahlvater O. D. gemäß § 178 ABGB. die väterliche Gewalt entzogen. Zugleich wurde Dr. G. P. zum Vormund der Minderjährigen und Dr... mehr lesen...
Norm: ABGB §184ABGB §270 A
Rechtssatz: Keine Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Verfügung. Unzulässigkeit der Bestellung eines Kurators für den Wahlvater, damit dieser den vom Wahlvater verweigerten Adoptionsauflösungsvertrag abschließt. (Durch AdoptionsG überholt.) Entscheidungstexte 1 Ob 155/49 Entscheidungstext OGH 13.03.1949 1 Ob 155/49 Veröff: SZ 22/32 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §269ABGB §270 AABGB §271
Rechtssatz: Zur Frage des Selbstabschliessens eines Vertrages durch den gesetzlichen Vertreter mit dem Vertretenen. Entscheidungstexte 1 Ob 479/33 Entscheidungstext OGH 30.05.1933 1 Ob 479/33 Veröff: SZ 15/100 1 Ob 719/80 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 1 Ob 719/80 Beisatz: S... mehr lesen...