Norm
ABGB §270 ARechtssatz
Die Bestellung eines Kurators für eine geisteskranke Person außerhalb eines Entmündigungsverfahrens zur Genehmigung einer Wohnungsüberlassung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49 KindG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049020Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010