Norm
ABGB §269Rechtssatz
Die Bestellung eines Kurators für eine geisteskranke Person außerhalb eines Entmündigungsverfahren zur Genehmigung einer Wohnungsüberlassung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49 KindG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048998Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010