Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark (im Folgenden: UVS) sind Berufungsverfahren gegen Bescheide des Bezirkshauptmanns von Feldbach bzw. des Bezirkshauptmanns von Leoben anhängig, mit denen die jeweiligen erstinstanzlichen Behörden über die monatliche Aufwandersatzpflicht von Kindern bzw. Elternteilen, deren Elternteile bzw. Kinder Leistungen nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz... mehr lesen...
Index: L9200 Sozialhilfe, Grundsicherung, Mindestsicherung
Norm: Stmk MindestsicherungsG §17 Abs1 Z2Stmk MindestsicherungsG-DurchführungsV §3, §4, §5 idF LGBl 19/2011, §7, §8, §9 idF LGBl 19/2012 Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, BGBl I 96/2010 Art13, Art15 Abs3B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art15aB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätABGB §140, §143 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. Mai 1994 geborene Einschreiter ist Schüler. Er beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die oben angeführten Bescheide. In seinen Anträgen bringt er vor, über kein Einkommen und so gut wie kein Vermögen zu verfügen. Er gibt weiters an, bei seinen Eltern zu wohnen, gegenüber denen er Unterhaltsansprüche habe. In der über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes erstatteten Ergänzung der Anträge bringt er vor, sei... mehr lesen...
Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof,Asylgerichtshof
Norm: ABGB §140ZPO §63 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Verfahrenshilfeanträge eines unterhaltsberechtigten Kindes infolge Zumutbarkeit der Deckung des Aufwandes durch den geldunterhaltspflichtigen Vater
Rechtssatz: Die Kosten der Führung eines gerichtlichen Verfahrens durch ein gemäß §140 ABGB unterhaltsberechtigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Antrag vom 5.9.2002 die Weitergewährung von Wohnbeihilfe nach dem Wr. Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG), LGBl. Nr. 18/1989. Der Antrag wurde jedoch (auch) letztinstanzlich von der Wr. Landesregierung mit der
Begründung: abgewiesen, daß ihr Einkommen zu hoch sei: Eines ihrer beiden Kinder habe mittlerweile das 18. Lebensjahr vollendet; daher sei der "gesetzliche Unterhaltsanspruch an den Sohn... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8300 Wohnbauförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktABGB §140Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 §20 Abs3 litf
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf
Weitergewährung einer Wohnbeihilfe wegen zu hohen Einkommens infolge
Vollendung des 18. Lebensjahres eines im gemeinsamen Haushalt
lebenden Kindes; gleichheitswidrige Auslegung einer Bestimmung des... mehr lesen...
Begründung: I. Mit einem beim VfGH am 26. Feber 1980 nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Schriftsatz begehrt der Einschreiter - er ist Vater eines unehelichen Kindes - aus Anlaß "Exekutionssache 10 E 10164/79 des Bezirksgerichtes Graz sowie Zahlungsauftrag 3 P 138/77 des Bezirksgerichtes Salzburg" die Prüfung der §§140 und 170 ABGB sowie der §§7 und 17 Jugendwohlfahrtsgesetz - JWG, BGBl. 99/1954. Er hält diese Bestimmungen wegen Widerspruches zu Art7 B-VG, Art8 StGG sowie... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art12 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragJWG §7JWG §17ABGB §140ABGB §170
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG, Individualantrag auf Prüfung der §§140 und 170 ABGB sowie §§7 und 17 Jugendwohlfahrtsgesetz; keine Legitimation Entscheidungstexte G 13/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 04.10.1980 ... mehr lesen...