Begründung: Die am 15. September 1998 als Witwe verstorbene Erblasserin hatte fünf Kinder, nämlich eine Tochter sowie die vier Söhne Otwin, Otmund, Otfried (1996 verstorben, einen volljährigen Sohn [Enkel] Werner hinterlassend) und Otmar (1998 vor der Erblasserin verstorben, vier volljährige Söhne [Enkel] Harry, Nicolas, Rene und Clemens [im Folgenden nur Antragsteller] hinterlassend). Mit letztwilliger Verfügung vom 17. Februar 1994 vermachte die Erblasserin ihre Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist die Adoptivtochter der am 24. 2. 1994 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 17. 2. 1989 samt Nachtrag vom 19. 8. 1989 verstorbenen Maria H*****. Die Erblasserin hatte letztwillig angeordnet, daß die Klägerin die Grundstücke 3369 und 3370, jeweils EZ 1626 GB St. G*****, in ihr Alleineigentum erhalten und gemeinsam mit Grete L***** und 14 weiteren namentlich genannten Personen, zusammen sohin 16 Personen, zu gleichen Teilen Vermächt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte einem Bruder des Beklagten am 2.Dezember 1994 einen Kredit von 65.000 S, der am 4.Jänner 1995 auf 290.000 S ausgeweitet wurde. Seine Rückzahlung sollte nach den Vereinbarungen in 84 Monatsraten von je 5.000 S, beginnend ab 1.Februar 1995, erfolgen. An Kreditzinsen wurden 11,5 % p.a., an Verzugszinsen 3 % p.a. vereinbart. Die Zinsenbeträge sind jeweils zum Quartalsende zu kapitalisieren. Die gesamte Kreditbelastung hätte inklusive Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIiABGB §1374
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1374 ABGB bezieht sich auf die Eignung einer Person als Kautionsbürgen für einen aus materiellrechtlichen Gründen zur Sicherstellung Verpflichteten. Unter welchen Voraussetzungen ein Sicherstellungsberechtigter einen Kautionsbürgen zu akzeptieren hat, betrifft andere Rechtsfragen als die Sittenwidrigkeit einer freiwilligen Interzession zur Besicherung eines Kredits. ... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke EZ 60 und EZ 52 je KG P. Im Lastenblatt der EZ 60 KG P sind unter OZ 43 zugunsten des Beklagten das Pfandrecht für die lebenslängliche Leibrente im Betrag von 2 500 S monatlich, das Pfandrecht für das Auszugsäquivalent von 500 S monatlich, die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Die EZ 52 KG P haftet für die genannten Lasten simultan mit der EZ 60 KG P. Die Kläger sind mit ihren Zahlungsverpfl... mehr lesen...
Zu je einem Drittel des Nachlasses der am 8. Jänner 1975 verstorbenen Anna S gaben auf Grund des Testamentes vom 16. 7. 1954 ihre Tochter Anna E und ihre Enkelin Eva C die unbedingte und ihr Sohn Rudolf S die bedingte Erbserklärung ab. Diese Erbserklärungen wurden rechtskräftig zu Gericht angenommen. Den erbserklärten Erben wurde gemäß § 810 ABGB, § 145 AußStrG rechtskräftig die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Mit weiteren letztwilligen Verfügungen vermachte die Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §692ABGB §1373ABGB §1374
Rechtssatz: Die Sicherstellung gemäß § 692 ABGB hat nach den Vorschriften der §§ 1373 f ABGB zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Den Legataren ist jedoch kein Wahlrecht in Ansehung der Art der Sicherheitsleistung eingeräumt. Entscheidungstexte 5 Ob 535/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 5 Ob 535/77 SZ 50/56 = N... mehr lesen...
Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 44 KG Z, zu welcher die Grundstücke 949 Wiese, 1024 Wiese, 1035 Acker, 1011 Wiese, 1040/1 Acker und 1046 Wiese mit einem Gesamtausmaß von 23 641 m2 gehören. Auf Grund des Übergabsvertrages vom 22. September 1972 und der Übergabsvertragsänderung vom 15. Mai 1973 wurden auf den vorgenannten Grundstücken zugunsten der Übergeber Georg und Maria P die Dienstbarkeit der Wohnung, die Reallast des Ausgedinges und das Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Norm: ABGB 364c B3ABGB §1374LiegTeilG §11
Rechtssatz: Durch § 11 LiegTeilG, welcher hinsichtlich der Voraussetzungen für die Unwirksamerklärung eines Einspruches unter anderem darauf abstellt, dass "die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde nach den Bestimmungen des § 1374 ABGB nicht gefährdet erscheint", wird die dem materiellen Recht angehörige Bestimmung des § 364 c ABGB nicht berührt. Entscheidu... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt, die beiden Beklagten als Berechtigte aus der ihnen zustehenden und ob der klägerischen Liegenschaft einverleibten Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes schuldig zu erkennen, der klagenden Parteisicherstellung der Substanz nach der Vorschrift der §§ 1373, 1374 ABGB. zu leisten, wobei der wirkliche Wert dieser Sicherheit mindestens 25.000 S zu betragen habe. Zur Begründung: ihres Anspruches führen sie an, den Beklagten stunde an der im ersten Stock des klägerischen Haus... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1373ABGB §1374
Rechtssatz: Zum Begehren des Eigentümers auf Sicherheitsleistung nach § 520 ABGB; Fassung des Klagebegehrens. Entscheidungstexte 1 Ob 139/65 Entscheidungstext OGH 28.09.1965 1 Ob 139/65 Veröff: EvBl 1966/49 S 68 = SZ 38/146 6 Ob 329/66 Entscheidungstext OGH 25.10.1966 6 Ob 329/66 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1373ABGB §1374
Rechtssatz: Diese Bestimmungen über die Art der Sicherheitsleistung kommen nur in Betracht, wenn nichts anderes vereinbart oder vorgeschrieben ist. Entscheidungstexte 2 Ob 212/61 Entscheidungstext OGH 26.05.1961 2 Ob 212/61 Veröff: RZ 1961,183 5 Ob 535/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 5 Ob 5... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29. April 1950 ist zugunsten der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von 25.700 S s. A. im Lastenblatt der Liegenschaft Grundbuch D. EZ. 418 als Haupteinlage und EZ. 417, 473 und 175 als Nebeneinlagen bei den 31/40- bzw. 34/40-Anteilen der vier Verpflichteten das zwangsweise Simultanpfandrecht einverleibt worden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. November 1951 wurde sodann die Zwangsversteigerung dieser Liegenschaftsanteile bewillig... mehr lesen...
Norm: ABGB §230ABGB §1374EO §41EO §96
Rechtssatz: Von einer Pupillarsicherheit kann auch dann gesprochen werden, wenn das Pfandobjekt keine ganze Liegenschaft, sondern ein Liegenschaftsanteil ist. Wenn daher die übrigen Voraussetzungen für die Einschränkung der Exekution gegeben sind, dann darf diese nicht unter Hinweis darauf abgelehnt werden, daß § 230 ABGB nur von ganzen Liegenschaften spricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §230ABGB §1374EO §151
Rechtssatz: Ein Meiereibetrieb in Wien, der ein großes Wohngebäude, ein Stallgebäude mit Platz für 150 Kühe und eine Reihe von Betriebsräumen mit maschinellen Einrichtungen und sonstigen Behelfen umfaßt und dem das Futter für die Kühe von weit entfernten Pachtgründen zugeführt wird, ist nicht als Landgut iSd § 151 EO zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 648... mehr lesen...