RS OGH 1976/11/2 5Ob22/76

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Veröffentlicht am 02.11.1976
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Norm

ABGB 364c B3
ABGB §1374
LiegTeilG §11

Rechtssatz

Durch § 11 LiegTeilG, welcher hinsichtlich der Voraussetzungen für die Unwirksamerklärung eines Einspruches unter anderem darauf abstellt, dass "die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde nach den Bestimmungen des § 1374 ABGB nicht gefährdet erscheint", wird die dem materiellen Recht angehörige Bestimmung des § 364 c ABGB nicht berührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0018220

Dokumentnummer

JJR_19761102_OGH0002_0050OB00022_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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