Norm
ABGB §230Rechtssatz
Ein Meiereibetrieb in Wien, der ein großes Wohngebäude, ein Stallgebäude mit Platz für 150 Kühe und eine Reihe von Betriebsräumen mit maschinellen Einrichtungen und sonstigen Behelfen umfaßt und dem das Futter für die Kühe von weit entfernten Pachtgründen zugeführt wird, ist nicht als Landgut iSd § 151 EO zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0003078Dokumentnummer
JJR_19350910_OGH0002_0030OB00648_3500000_001