RS OGH 1935/9/10 3Ob648/35

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Veröffentlicht am 10.09.1935
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Norm

ABGB §230
ABGB §1374
EO §151

Rechtssatz

Ein Meiereibetrieb in Wien, der ein großes Wohngebäude, ein Stallgebäude mit Platz für 150 Kühe und eine Reihe von Betriebsräumen mit maschinellen Einrichtungen und sonstigen Behelfen umfaßt und dem das Futter für die Kühe von weit entfernten Pachtgründen zugeführt wird, ist nicht als Landgut iSd § 151 EO zu behandeln.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 648/35
    Entscheidungstext OGH 10.09.1935 3 Ob 648/35
    SZ 17/122

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0003078

Dokumentnummer

JJR_19350910_OGH0002_0030OB00648_3500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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