§ 2 NÖ SRW

Sektorales Raumordnungsprogramm Windkraftnutzung in NÖ

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2024 bis 31.12.9999

Das Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von Zonen, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglicht, um die Ziele des NÖ Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 zu erreichen.

Stand vor dem 02.09.2024

In Kraft vom 21.05.2014 bis 02.09.2024

Das Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von Zonen, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglicht, um die Ziele des NÖ Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 zu erreichen.

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