Anl. 6 Bgld. VAG

Burgenländisches Volksabstimmungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2024 bis 31.12.9999
  1. Anl. 6 heute
  2. Anl. 6 gültig ab 03.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 53/2024
  3. Anl. 6 gültig von 23.12.2021 bis 02.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 90/2021

Stand vor dem 02.09.2024

In Kraft vom 23.12.2021 bis 02.09.2024
  1. Anl. 6 heute
  2. Anl. 6 gültig ab 03.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 53/2024
  3. Anl. 6 gültig von 23.12.2021 bis 02.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 90/2021

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