§ 25 Bgld. VBGG

Burgenländisches Volksbegehrensgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2014 treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

(3) § 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) §§ 2, 4 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, §§ 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2014 treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Paragraph eins, Absatz 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 2014, treten mit Beginn der römisch 21 . Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 2 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§§ 2, 4 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, §§ 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraphen 2,, 4 Absatz 2,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 13, Absatz 2,, Paragraphen 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2021, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 4 Abs. 2 und § 24b sowie die Anlage 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 4, Absatz 2 und Paragraph 24 b, sowie die Anlage 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 2024, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 02.09.2024

In Kraft vom 23.12.2021 bis 02.09.2024
(1) Dieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2014 treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

(3) § 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) §§ 2, 4 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, §§ 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2014 treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Paragraph eins, Absatz 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 2014, treten mit Beginn der römisch 21 . Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 2 a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§§ 2, 4 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, §§ 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraphen 2,, 4 Absatz 2,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 13, Absatz 2,, Paragraphen 23 und 24 sowie die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2021, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 4 Abs. 2 und § 24b sowie die Anlage 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 4, Absatz 2 und Paragraph 24 b, sowie die Anlage 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 2024, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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