Landesverwaltungsrichter treten mit dem Ablauf des Monats, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. mehr lesen...
Mit Ausnahme der Kinderzulage gebühren die Zulagen teilbeschäftigten Bediensteten in dem Ausmaß, das dem Anteil der im Kalendervierteljahr tatsächlich geleisteten Dienstzeit an der für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Dienstzeit entspricht. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt jeweils nach... mehr lesen...
LGBl Nr 65/2001 (Blg LT 12. GP: RV 435, AB 570, jeweils 3. Sess)LGBl Nr 98/2004 (Blg LT 13. GP: RV 91, AB 142, jeweils 2. Sess) LGBl Nr 69/2007 (Blg LT 13. GP: RV 554, AB 604, jeweils 4. Sess)LGBl Nr 60/2011 (Blg LT 13. GP: RV 447, AB 489, jeweils 3. Sess)LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV ... mehr lesen...
Die Vorsorge für die Vertretung des Sprengelarztes im Fall von Urlauben, Dienstverhinderungen uä durch einen den Anforderungen des § 3 Abs 4 entsprechenden Arzt ist von der Gemeinde als Dienstgeberin wahrzunehmen. mehr lesen...
des einem Gemeindevertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe a, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 1, gebührenden Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Teuerungszulagen.(2a) Steigerungsbeträge gebühren1. mehr lesen...