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(2) Die §§ 3 Abs. 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(4) § 8 Abs 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 97/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(5) Die II. Rubrik der Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 113/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs. 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 5a und 12a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(4) § 8 Abs 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 97/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(5) Die II. Rubrik der Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 113/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.