(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 130/55 vom 17. Mai 2019 S. 55.Dieses Bundesgesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organisatorengruppe kann der Bundeswahlbehörde nach Maßgabe der Frist gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verordnung die für eine Bürgerinitiative gesammelten Unterstützungsbekundungen österreichischer Staatsbürger in Papierform oder online unter Beifügung des Formulars gemäß Anhang V zur ... mehr lesen...
(1)Absatz einsInnerhalb von vier Wochen nach dem Tag einer Verständigung gemäß § 2 Abs. 5 oder § 3 Abs. 4 oder nach dem Tag der Verlautbarung gemäß § 3 Abs. 7 kann die Feststellung der Bundeswahlbehörde wegen Rechtswidrigkeit des Verfahrens von einer Organisatorengruppe beim Verfassungsgerichtsho... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine für die Organisatorengruppe handelnde Person begeht, sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, in Österreich eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe ... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Bundeswahlbehörde kann in Bezug auf eine geplante Bürgerinitiative, die gemäß Art. 6 der Verordnung registriert worden ist, zu den ihr nach den §§ 2 und 3 obliegenden Zuständigkeiten den Bundeswahlleiter ermächtigen. Die Ermächtigung kann auf bestimmte Verfahrensschritte eing... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2012 in Kraft.(2)Absatz 2Am Tag des Inkrafttretens ist der Kommission entsprechend Art. 21 der Verordnung dieses Bundesgesetz zur Kenntnis zu bringen.Am Tag des Inkrafttretens ist der Kommission entsprechend Artikel 21, der Verordnung dieses Bu... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2020 § 0 gültig von 01.04.2012 bis 21.03.2020 Inhaltsverze... mehr lesen...