Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung desGleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl.Nr. L 180 vom 18. Juli 2000, S. 22;2.Richtlinie 2000/78/E... mehr lesen...
Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde mehr lesen...
(1) Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben den Anforderungen an einen barrierefreien Zuga... mehr lesen...
(1) Im Anwendungsbereich dieses Gesetzes sind Zugangshindernisse und -barrieren nach und nach zu beseitigen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Angeboten und Leistungen zu ermöglichen. Eine solche Verpflichtung besteht nicht, wenn die Maßnahmen rechtlich unzulässig wären oder wegen des d... mehr lesen...
NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (NÖ ADG 2017)StF: LGBl. Nr. 24/2017[CELEX-Nr.: 32000L0043, 32000L0078, 32004L0113, 32006L0054, 32014L0036, 32014L0066, 32014L0054] Änderung LGBl. Nr. 76/2018[CELEX-Nr.: 32016L0801, 32016L2102]Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederöster... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für Registrierungen gemäß §§ 61 und 62 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.erstmaliger Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung für ein Produkt nach § 61 Oö. BauTG... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für die Kontrolle von Bauprodukten im Rahmen der Marktüberwachung gemäß § 82 Abs. 2 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt435 Euro.(Anm: LGBl. Nr. 86/2018)(3) Die Bearbeitungsg... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für eine bautechnische Zulassung gemäß § 68 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.Erteilung einer bautechnischen Zulassung 730 Euro2.Verlängerung einer baute... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für eine europäische technische Bewertung gemäß § 56 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.Erteilung einer europäischen technischen Bewertung 730 Euro2.Abänd... mehr lesen...
(1) Beim Abschluss von Anstellungsverträgen gemäß § 1 durch die Organe der Unternehmungen (z. B. gemäß § 75 AktG durch den Aufsichtsrat) dürfen Regelungen nur über Vertragselemente vereinbart werden, die im Abs. 3 sowie im § 3 vorgesehen sind. Außerdem ist auf die wirtschaftliche Lage und die Art... mehr lesen...