Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich der §§ 17, 24 Abs. 3 und 55 Abs. 3 und 4 der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich der Paragraphen 17,, 24 Absatz 3 und 55 Absatz 3 und 4 der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, betraut.
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