§ 24 WVBefrG Schlußbestimmung

WVBefrG - Wiener Volksbefragungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Schriften im Verfahren nach diesem Gesetz unterliegen keiner landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgabe.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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