Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die mittel- bis langfristigen Kosten der Finanzgebarung unter Berücksichtigung von relevanten Risiken zu minimieren sind (Optimierung des Kosten/Risiko-Verhältnisses).
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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