(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend das Rettungs- und Krankenbeförderungswesen in Wien (Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 5/2002, außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie dürfen aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
(4) Die Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 50/2003, gilt als Gebührenordnung nach diesem Gesetz bis zur Erlassung einer neuen Gebührenordnung weiter.
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