Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) Fundstelle

WRKG - Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG

Änderung

LGBl. Nr. 56/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Rettungsdienst

§ 2

Krankentransportdienst

§ 3

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 4

Abgrenzung

2. Abschnitt

Rettungs- und Krankentransportdienst

§ 5

Öffentlicher Rettungsdienst

§ 6

Privater Rettungsdienst

§ 7

Berechtigungsumfang

§ 8

Privater Krankentransportdienst

§ 9

Unterlagen

§ 10

Bezeichnungsschutz

§ 11

Widerruf und Erlöschen der Bewilligung

§ 12

Änderung

§ 13

Verordnungsermächtigung

§ 14

Aufsicht

3. Abschnitt

Rechte und Pflichten der Rettungs- und Krankentransportdienste

§ 15

Allgemeine Rechte und Pflichten

§ 16

Kennzeichnung

§ 17

Personalausstattung

§ 18

Ärztlicher Leiter

§ 19

Hygieneverantwortlicher

§ 20

Technischer Sicherheitsbeauftragter

§ 21

Einsatzleitstellen und Einsatzstellen

§ 22

Qualitätssicherung

§ 23

Eigenkontrolle

§ 24

Arzneimittelvorrat

§ 25

Verschwiegenheitspflicht

4. Abschnitt

Sonstige Pflichten

§ 26

Auskunftspflicht

§ 27

Verständigungspflicht

5. Abschnitt

Gebühr und Entgelt

§ 28

Gebühr

§ 29

Zahlungspflicht

§ 30

Schuldübernahme

§ 31

Entgelt

6. Abschnitt

Strafbestimmungen

§ 32

Strafbestimmungen

7. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 33

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 34

Bestehende Organisationen in Wien

§ 35

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 36

Bewilligungen und anhängige Verfahren

In Kraft seit 23.10.2010 bis 31.12.9999
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