Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 26. April 1985 zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 1985), LGBl. für Wien Nr. 34, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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