§ 14 WrJSchG 2002 Schlussbestimmungen

WrJSchG 2002 - Wiener Jugendschutzgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 26. April 1985 zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 1985), LGBl. für Wien Nr. 34, außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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