Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 26. April 1985 zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 1985), LGBl. für Wien Nr. 34, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 14 WrJSchG 2002
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14 WrJSchG 2002 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 14 WrJSchG 2002