§ 64i Wr. KAG § 64i

Wr. KAG - Wiener Krankenanstaltengesetz 1987

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

entfällt; LGBl Nr. 37/2004 vom 13.9.2004

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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