Art. 1 § 3 WMG-VO 2016 Einkommensfreibeträge

WMG-VO 2016 - Verordnung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Als Einkommensfreibetrag ist zu berücksichtigen

 

a)

bei einem Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72            

EUR   60,00;

b)

bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72            

EUR 140,00.

 

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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