§ 1 WGeoDIG Ziel

WGeoDIG - Wiener Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- oder Ausbau der auf Grund der INSPIRE-Richtlinie erforderlichen Geodateninfrastruktur des Landes und der Gemeinde Wien für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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