§ 39 Weingesetz 2009 (weggefallen)

Weingesetz 2009 - Weingesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 39 Weingesetz 2009 seit 20.06.2013 weggefallen.
In Kraft seit 21.06.2013 bis 31.12.9999
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