Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung (WBL-EGV) Fundstelle

WBL-EGV - Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung des höchstzulässigen Schallpegels bestimmter Kategorien von Baumaschinen (Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung – WBL-EGV)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. für Wien Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 78/2001, wird verordnet:

In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 WBL-EGV