§ 1 WBL-EGV Baumaschinen

WBL-EGV - Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Baumaschinen im Sinne dieser Verordnung sind maschinelle Einrichtungen, die im Zuge von Bauarbeiten Verwendung finden.

In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
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