§ 4 WBL-EGV Notifizierung

WBL-EGV - Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Diese Verordnung wurde gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2012/70/A).

In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
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