§ 3 WBL-EGV In-Kraft-Treten

WBL-EGV - Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt gleichzeitig die Verordnung der Wiener Landesregierung über Emissionsgrenzwerte (Emissionswertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 20/1973, außer Kraft.

In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
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