Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt gleichzeitig die Verordnung der Wiener Landesregierung über Emissionsgrenzwerte (Emissionswertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 20/1973, außer Kraft.
In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 WBL-EGV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 WBL-EGV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 WBL-EGV