§ 11 W-VSLFWVLF (Wiener Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. VOPST Land- und Forstwirtschaft), Bezugnahme auf EU-Richtlinien - JUSLINE Österreich
§ 11 W-VSLFWVLF Bezugnahme auf EU-Richtlinien
W-VSLFWVLF - Wiener Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. VOPST Land- und Forstwirtschaft
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. Nr. L 114 vom 27. April 2006 S. 38 umgesetzt.
In Kraft seit 09.07.2011 bis 31.12.9999
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