§ 5a W-VGÜ Bezugnahme auf Richtlinien

W-VGÜ - Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
§ 5a.Paragraph 5 a,

Durch diese Verordnung werden die

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, ABl. Nr. L 88 vom 16. März 2022, S 1,
  2. 2.Ziffer 2Richtlinie (EU) 2022/431 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, ABl. Nr. L 88 vom 16. März 2022, S 1,

umgesetzt.umgesetzt

In Kraft seit 22.01.2025 bis 31.12.9999
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