§ 5 W-VGÜ (Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien), Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen - JUSLINE Österreich
§ 5 W-VGÜ Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
W-VGÜ - Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VGÜ auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. April 2021 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.05.2021 bis 31.12.9999
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