Wiener Tierzuchtverordnung (W-TZV) Fundstelle

W-TZV - Wiener Tierzuchtverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Tierzucht (Wiener Tierzuchtverordnung) [CELEX-Nr.: 377L0504, 384D0247, 384D0419, 387L0328, 388L0661, 389L0361, 389D0501, 389D0502, 389D0503, 389D0504, 389D0505, 389D0506, 389D0507, 389L0608, 390L0118, 390L0119, 390D0254, 390D0255, 390D0256, 390D0257, 390D0258, 390L0425, 390L0427, 391L0174, 392D0353, 392D0354, 396D0078, 396D0079, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036, 32005D0375, 32005D0379, 32006D0427 und 32007D0371]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 des Wiener Tierzuchtgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 9/2010, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

§ 1

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Anerkennung von Zuchtorganisationen und deren Änderung

§ 2.

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

§ 3.

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 4.

Zuchtpopulation einer Rasse

§ 5.

Zuchtziel

§ 6.

Zuchtmethode

§ 7.

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 8.

System der Tierkennzeichnung

§ 9.

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 10.

Melde- und Erfassungssystem

§ 11.

System der internen Kontrolle

§ 12.

Leistungsprüfung

§ 13.

Zuchtwertschätzung

§ 14.

Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 15.

Erfolgskontrolle

§ 16.

Prüfeinsatz

§ 17.

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 18.

Ausreichende Zuchtpopulation

§ 19.

Funktionsfähigkeit

§ 20.

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Abschnitt 3

Tätigwerden von Zuchtorganisationen

§ 21.

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 22.

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 23.

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 24.

Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 25.

Jahresbericht

§ 26.

Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 27.

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Abschnitt 4

Besamungswesen, Embryotransfer

§ 28.

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

§ 29.

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

§ 30.

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Besamungstechniker bzw. zur Besamungstechnikerin

§ 31.

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer bzw. zur Eigenbestandsbesamerin

§ 32.

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

§ 33.

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz

Abschnitt 5

Verfahrensbestimmungen

§ 34.

Verarbeitung, Aufbewahrung und Übermittlung von Daten

Abschnitt 6

Schlussbestimmungen

§ 35.

Übergangsbestimmungen

§ 36.

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1

Inhalte von Belegscheinen gemäß § 29 Abs. 1

Anlage 2

Inhalte von Besamungsscheinen gemäß § 29 Abs. 1

Anlage 3

Inhalte von Embryoübertragungsscheinen gemäß § 29 Abs. 1

Anlage 4

Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechniker und Besamungstechnikerinnen gemäß § 30 Abs. 8

Anlage 5

Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamer und Eigenbestandsbesamerinnen gemäß § 31 Z 3

In Kraft seit 26.06.2010 bis 31.12.9999
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