§ 2 W-RMG

W-RMG - Wiener Rettungsmedaillengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die doppelseitig geprägte Rettungsmedaille ist in Altsilber patiniert ausgeführt. Der Durchmesser beträgt 35 mm und zeigt auf der Vorderseite einen aus Feuersnot Geborgenen auf den Armen seines Retters und auf der Rückseite zwei gekreuzte Lorbeerzweige, das Wiener Landeswappen und darüber die Inschrift „Dem Retter aus Lebensgefahr - Das Bundesland Wien".

(2) Die Rettungsmedaille wird auf der linken Brustseite an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten, moirierten rotweißen Band getragen.

(3) Die Rettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung wird auf dem Bande der Rettungsmedaille durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich gemacht.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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