Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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