Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.
(2) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.
In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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