§ 2a W-KennV Richtlinienumsetzung

W-KennV - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Durch diese Verordnung werden

1.

die Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, ABl. Nr. L 245 vom 26. August 1992, S. 23,

2.

die Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 65 vom 5. März 2014, S. 1,

umgesetzt.

In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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