§ 3 W-KennV Schußbestimmungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2016 bis 31.12.9999

(1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tagesist in ihrer KundmachungStammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.

Stand vor dem 04.05.2016

In Kraft vom 29.01.1999 bis 04.05.2016

(1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tagesist in ihrer KundmachungStammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.

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