§ 6 W-EVFR

W-EVFR - Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist die Wiener Landesregierung betraut.

In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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